4 Tipps zum Einsatz von Drohnen bei Hochzeiten

4 Tipps zum Einsatz von Drohnen bei Hochzeiten

Wie viele Hochzeits- oder sogar Urlaubsvideos habt ihr in letzter Zeit gesehen, bei denen eine Drohne zum Einsatz kam? Wir kennen sie alle, die Aufnahmen aus der Vogelperspektive, die einen ganz neuen Eindruck von Orten oder Feiern zeigen. In den vergangenen Monaten war dieses Thema auch bei meinen Hochzeiten immer wieder relevant. Daher möchte ich euch heute 4 Tipps geben, die ihr beim Einsatz von Drohnen bei Hochzeiten beachten solltet.

1. Genehmigung der Austro Control

Seit 2014 gibt es in Österreich gesetzliche Bestimmungen, die den Einsatz von Drohnen regeln. Anbieter von Luftbildaufnahmen benötigen eine Bewilligung der Austro Control (der Behörde, die den Flugverkehr in Österreich überwacht) für den Betrieb einer Drohne. Lediglich Spielzeug-Drohnen mit einer Bewegungsenergie unter 79 Joule (ca. 250 Gramm bei einer Betriebshöhe von 30 Metern) sind vom Anwendungsgebiet des Gesetzes ausgenommen. Es liegt zwar in der Verantwortung des Betreibers, ob er sich an die Vorschriften hält, aber wenn ihr sicher gehen möchtet, könnt ihr einen Ausflug auf die Website der Austro Control machen. Dort sind alle Besitzer einer Bewilligung sowie der Umfang der Betriebsbewilligung angeführt (Link siehe unten). Alle dort angeführten Anbieter verfügen über eine für den Betrieb vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

In Österreich ist es nicht erlaubt über Menschenansammlungen zu fliegen, daher können Fotografen und Videografen lediglich Landschaftsaufnahmen bzw. Bilder und Videos des Umfelds anbieten. Bei Hochzeitsfotos bzw. -videos werden solche Aufnahmen, sogenannte Establishing-Shots, häufig zum Spannungsaufbau verwendet.

 

2. Achtung der Privatsphäre

Egal ob Aufnahmen vom Boden aus oder von oben gemacht werden – es gelten die gleichen Regeln. So darf das Recht am eigenen Bild oder das Recht auf Privatsphäre nicht beeinträchtigt werden. Landstriche oder Gewässer dürfen beispielsweise gefilmt werden, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Sobald jedoch Personen erkennbar sind, wird es problematisch. Werden Menschen systematisch und fortlaufend gefilmt, ist eine Meldung an die Datenschutzbehörde notwendig. Besonders heikel wird es, wenn das gefilmte Material auf Online-Portale hochgeladen wird. Fühlen sich Personen auf dem Video oder dem Foto in der Privatsphäre verletzt, können diese Unterlassungsansprüche und sogar Schadenersatz geltend machen. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz sind Verwaltungsübertretungen und werden mit bis zu € 25.000 geahndet. (Wirtschaftsmagazin Trend)

DAHER GILT: Sprecht den Einsatz von Drohnen bei eurer Hochzeit mit der Location ab. In der Regel werden eure Gäste kein Problem damit haben, auf eurer Hochzeit fotografiert bzw. gefilmt zu werden. Anders sieht es aber mit benachbarten Grundstücken bzw. Personen aus, die keine Hochzeitsgäste sind.

 

3. Haftung

Im ungünstigen Fall, dass etwa der Pilot der Drohne die Kontrolle darüber verliert oder ein Hindernis übersieht, stellt sich die Frage nach der Haftung. Abstürzende Drohnen können die Hochzeitsfeiern nicht nur trüben, sondern auch gefährlich werden – insbesondere wenn sie ein gewisses Gewicht erreichen. Stürzen sie an einer ungünstigen Stelle ab, kann es zu Sachschäden kommen, im schlimmsten Fall kann sogar ein Mensch getroffen werden (das sollte ohnehin nur Genehmigungsbesitzer betreffen). Hat der „Drohnenpilot“ den Unfall verschuldet (leichte Fahrlässigkeit reicht aus), kann der entstandene Schaden von ihm verlangt werden.

 

4. Timing

Je nach Typ und Modell der eingesetzten Drohne, kann es zu einer gewissen Lärmentwicklung kommen. Besonders in Momenten, in denen es von Vorteil wäre, keine störenden Geräusche zu hören, rate ich vom Einsatz der Drohnen ab. Besonders gilt dies für Trauungen, die durch Hintergrundgeräusche jeglicher Geräte gestört werden.

Außerdem dürfen Menschengruppen ohnehin nicht gefilmt werden, somit bleibt dem Fotografen bzw. Videografen rein rechtlich nur das Filmen von Landschaften, Sonnenuntergängen und sonstigen Eindrücken (siehe oben > Establishing-Shots).

WICHTIG: Ich empfehle, vor der Hochzeit mit dem Fotografen bzw. dem Videografen Rücksprache zu diesen Themen zu halten.

 

Ein großes Dankeschön geht an Georg Spandl von George & Irene, der mich bei diesem Thema inhaltlich unterstützt hat!

Weitere Informationen zum Thema „Einsatz von Drohnen“:

Austro Control

Antragsformular für Bewilligung

Extrajournal

Hilfe bei der Drohnenbewilligung

Wirtschaftsmagazin Trend

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